Bisher lebte ich in dem Irrglauben, dass Supermärkte Lebensmittel zum Mitnehmen verkaufen. Aber dem ist nicht so. Vor wenigen Tagen wurde ich einen besserem belehrt. Einziger Lichtblick: Ich bin scheinbar nicht der einzige Mensch, der diesem Irrglauben aufgesessen ist. Was mich betrifft, habe ich das letzte Mal mit vielleicht fünf Jahren etwas vor Ort im Super markt konsumiert (als ich es nicht abwarten konnte, endlich mein Glacée zu essen. Damals mit meinen zarten Jahren wusste ich noch nicht, dass es viel schöner ist, den gefrorenen Zuckersirup an der Sonne zu geniessen). Und auch heute sehe ich nicht viele Leute, ihren Einkauf direkt im Supermarkt verzehren. Die meisten nehmen es mit nach Hause – Take-away könnte man meinen. Aber so einfach ist es halt doch nicht.
Denn wo Lebensmittelgeschäfte jetzt sonntags schliessen müssen, dürfen Take-aways und Restaurationsbetriebe geöffnet bleiben, um weiterhin ihre Lebensmittel zu verkaufen. Also entweder war es bis anhin falsch, dass wir unsere Lebensmittel aus dem Supermarkt mit nach Hause genommen haben, ober aber, ein Restaurant verkauft andere Lebensmittel als ein Laden. Na, das ist doch ganz klar, sagt jetzt der Schlaue: Im Laden verkaufen sie unverarbeitete Lebensmittel und im Restaurant verarbeitete Lebensmittel zum direkten Verzehr – und das ist der grosse Unterschied. Aber halt, sage ich da. Nicht so voreilig mein Lieber.
Ok, dass ich im Supermarkt schon mal einen Apfel gekauft habe und diesen danach direkt auf der Strasse verzehrt habe – mea culpa, war falsch. Ein Apfel ist kein Take-away-Lebensmittel zum direkten Verzehr. Aber warum kann ich sonntags nicht mehr mein Mandelgipfeli beim Bäcker holen? Tja, halt einfach Pech gehabt, die arme Ladenbäckerei. Da kann sie noch so viele verarbeitete Lebensmittel zum direkten Verzehr anbieten, aber ein Laden bleibt ein Laden und der hat von nun an sonntags geschlossen. Für den Laden gibt es nämlich sowohl eine klare Definition. Ja, und bei dem Begriff Take-away, da scheiden sich die Geister: Nicht alles, was man theoretisch mitnehmen könnte, ist auch wirklich Take-away tauglich.
Am Deutlichsten wird das bei den Backwaren. Deswegen hole ich mir mein Mandelgipfeli sonntags jetzt nicht mehr beim Bäcker, sondern im Café – als Take-away halt. Geht ja, sonntags, Gebäck als Take-away aus dem Café. Ist ja kein Laden sondern ein Restaurationsbetrieb und die dürfen auch am Sonntag geöffnet haben. Nicht, dass ich vorher mein Mandelgipfeli immer direkt im Bäcker gegessen habe. Nein, habe ich schon immer mit nach Hause genommen, aber im Bäckerladen da ist das eben kein Take-away-Artikel, sondern halt … ja, halt einfach ein Mandelgipfeli vom Bäck. Aber wie genau lassen sich jetzt die Take-away-Lebensmittel von den sich doch stark ähnelnden nicht-Take-away-Lebensmitteln unterscheiden?
Ganz einfach: gar nicht. Am Ende ist man wahrscheinlich doch am besten damit bedient, davon auszugehen, dass die Schweizer Politiker alle vehemente Verfechter der Vollwerternährung sind. Was bedeutet, dass alle über 34°C erhitzten Lebensmittel, zu Nahrungsmitteln werden. Man merke sich also: Alle Lebensmittel-Läden haben am Sonntag zu, alle Nahrungsmittel-Restaurants haben am Sonntag geöffnet. Das löst zwar nicht das Rätsel um die Bäckerei, aber wen interessiert‘s. Die Bäcker haben einfach ihren Schritt ins moderne Zeitalter verpasst und somit versäumt, ihre Backwaren in Take-away-Backwaren einzuenglischen. Schade ist bei dieser Vollwert-Definition nur – und jetzt haltet euch gut fest, liebe Schweizer – ein Birchermüsli dürfte dann nicht als Take-away verkauft werden. Ein erhitztes Porridge aber schon…